Wohngebäudeversicherung

für Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümer

Wohngebäudeversicherung
vom Spezialisten mit über 35 Jahren Erfahrung

Trotz gewissenhafter Instandhaltung und Betreuung Ihrerseits kann es zu einem plötzlich auftretenden Elementarschaden kommen. Daher sollte für Sie als Eigentümer oder Hausverwalter das Thema Sicherheit eine besonders hohe Wichtigkeit haben. Ereignisse wie z.B. ein Brandschaden, ein Rohrbruch, eine Gasexplosion oder eine Überschwemmung und dadurch folgende Schäden können gravierende finanzielle Belastungen verursachen.

Wir sind seit über 35 Jahren auf Gebäudeversicherungen spezialisiert und kennen den Markt daher sehr gut. Wir ermitteln für unsere Kunden stets auf ihre Bedürfnisse zurechtgeschneiderte Versicherungskonzepte und beachten hierbei sämtliche Aspekte wie die korrekte Versicherungssumme, umfangreiche Deckungen, zum Vorteil des Kunden geänderte Bedingungen, optimierte Prämien, ebenso wie außertarifliche Klauseln und bedarfsgerechte Konzepte.

Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung kennen wir die alltäglichen Herausforderungen, denen sich Hausverwalter, Hauseigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften gegenübersehen. Wir finden in jedem Anlassfall eine für alle Parteien optimale Lösung. Besonders bei umfangreichen und komplizierten Fällen werden Sie unsere Durchsetzungskraft zu schätzen wissen. Prof. Heinz Schinner und sein kompetentes Team beraten Sie sehr gerne.

Legen Sie Ihre Immobilie in sichere Hände

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Mit über 35 Jahren Erfahrung haben Sie mit dem Versicherungsbüro SCHINNER den richtigen Partner an Ihrer Seite
  • Persönliche Beratung

    Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir nicht nur laufend die unterschiedlichen Angebote der österreichischen Versicherer, sondern wir wissen auch, welche Deckungen und Klauseln für unsere Kunden vorteilhaft und unbedingt notwendig sind.

  • Spezielle Rahmenvereinbarungen

    Nur bei SCHINNER erhalten Sie als Hausverwalter, Hauseigentümer oder Wohungseigentumsgemeinschaft spezielle Rahmenvereinbarungen für Ihre Wohngebäudeversicherungen.

  • Prämienoptimierung

    Wir überprüfen jährlich Ihre Versicherungen und optimieren sowohl die Deckung als auch die Prämie.

  • Analyse Ihrer bestehenden Polizzen

    Wir analysieren sehr gerne Ihre bestehenden Polizzen, auch im Hinblick auf die mietrechtskonforme Prämie, und erstellen Ihnen einen übersichtlichen Polizzenbefund. Nach der Analyse setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen die möglichen Optimierungen Ihrer bestehenden Wohngebäudepolizzen.

  • Individuelle Konzepte

    Individuelle Beratung und Konzepte sind für uns als unabhängiger Versicherungsmakler gelebter Alltag.

  • Gutachten des Wohngebäudes

    Wir empfehlen all unseren Kunden zusätzlich, nicht nur vor Abschluss eines neuen Vertrages, den exakten Wert des Gebäudes zu erfassen, sondern auch im Abstand von 10 Jahren eine Neubewertung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen zu veranlassen. Dies ist besonders wichtig, da im Falle einer Unter- bzw. Überversicherung dem Versicherungsnehmer erhebliche Nachteile entstehen können. In diesen Zeitabständen sind bei Mehrfamilienwohnhäusern die Versicherer in der Regel bereit, die Kosten eines solchen Gutachtens zu übernehmen. Auch die Abwicklung hierfür übernehmen wir gerne für Sie.

  • Grundbuch

    Um die an einer Liegenschaft bestehenden Rechtsverhältnisse jederzeit ermitteln zu können, besteht bei uns auch die Möglichkeit, Grundbuchsabfragen online durchzuführen. Damit sind bei uns beispielsweise Eigentumsübertragungen an Liegenschaften, welche auch Auswirkungen auf die abgeschlossenen Versicherungsverträge haben können, innerhalb kürzester Zeit für Sie feststellbar. Als besonderes Service bieten wir Ihnen die Durchführung und Evidenzhaltung von reibungslosen Besitzwechselkündigungen sowie anderen außerordentlichen Kündigungen an. Mehrfach mussten wir feststellen, dass sowohl routinierte Rechtsanwälte und Notare, aber auch Hausverwalter die Fristen versäumt haben.

  • Optionale Zusatzdeckungen

    Jedes Wohngebäude ist sehr individuell und daher muss dessen Versicherung auch individuell sein. Das Versicherungsbüro SCHINNER bietet Ihnen daher optional weitere Zusatzdeckungen für Ihre Immobilie an.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Schäden sind versichert?

Die Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm und allgemeine Gebäudeverglasungen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Gebäudeeigentümer (z.B. herabfallende Ziegel, vereister Gehweg) und wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Sollte ich zusätzliche Risiken einschließen?

Durch Deckungserweiterungen in versicherten Sparten lässt sich die Wohngebäudeversicherung zu einem umfassenden Gesamtkonzept erweitern. Eine Katastrophenschutzdeckung sorgt beispielsweise für Schutz in der Sturm-Sparte bei Überschwemmungen oder Kanalrückstau. Eine Einbruchsdiebstahlversicherung ergänzt die Feuer-Sparte um Schäden an allgemeinen Gebäudebestandteilen, die durch (versuchten) Einbruch entstehen, ersetzt zu bekommen (auch bei Wohnungseingangstüren).

Wie entspricht der Hausverwalter seiner Warnpflicht?

Für den Hausverwalter gilt die Sorgfaltspflicht nach § 1299 ABGB. Es trifft ihn eine Warn- und Hinweispflicht bei Unterversicherung des Gebäudes. Ändert sich beispielsweise durch einen Dachgeschoßausbau die Neubausumme, ist auch eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich.

Wie ist das richtige Verhalten im Schadenfall?

Bei einem Sachschaden steht an erster Stelle die Verhinderung weiterer Schäden, die sogenannte Schadenminderungspflicht (z.B. Wasserleitung absperren, Installateur rufen). Es gilt, den Schaden unverzüglich zu melden (Schadenmeldepflicht) und Angebote über die Behebung der Folgeschäden einzuholen. Der Versicherung ist Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu geben (Auskunftspflicht), um Schadenhöhe und Kausalität prüfen zu können. Wird keine Besichtigung beauftragt, so müssen die Schäden und Folgeschäden durch eine aussagekräftige Fotodokumentation nachgewiesen werden.

Bei einem Haftpflichtschaden muss zunächst gemeinsam mit der Versicherung die Haftung des Versicherungsnehmers geklärt werden. Ohne Zustimmung der Versicherung darf kein Schadenanerkenntnins an den Gegner erfolgen oder Zahlungen an den Anspruchsteller getätigt werden, da dies einem Anerkenntnis gleichkäme. Ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche könnten dann nicht von der Haftpflichtversicherung abgewehrt werden.

Welche Obliegenheiten sind zu beachten?

Grundsätzlich trifft den Versicherungsnehmer die Erhaltungspflicht und die Schadenvermeidungspflicht, zum Beispiel bei längerer Abwesenheit (ab 72 Stunden) die Druckwasserleitungen abzudrehen.

Im Schadenfall sind folgenden Obliegenheiten zu befolgen:

  • Schadenminderungspflicht: das Ausbreiten eines akuten Schadens soll verhindert werden
  • Schadenmeldepflicht: dem Versicherer ist unverzüglich eine Meldung zu erstatten und Gelegenheit zu geben, den Schaden zu besichtigen
  • Schadenaufklärungspflicht: der Versicherungsnehmer leistet alle Informationen, die die Versicherung zur Aufklärung und Nachvollziehung des Schadens benötigt

Welche Versicherungen kann ich zusätzlich abschließen?

Es empfiehlt sich, die Wohngebäudeversicherung, je nach konkretem Bedarf, mittels folgenden Versicherungen zu ergänzen:

  • Haushaltsversicherung:
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: während der gewerbliche Mietverlust in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden kann, wird der Entgang des Deckungsbeitrags nur durch eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung des Betriebsinhabers abgedeckt
  • Technik (Haustechnik wie etwa Aufzüge oder Garagentore, Schwimmbadtechnik, Photovoltaikanlagen)
  • Bauwesenversicherung: bei Umbauarbeiten ab einem Wert von € 70.000,- (z.B. Dachgeschoßausbau) kann das Bauwerk gegen Folgeschäden durch mangelhafte Arbeit und Elementarereignisse geschützt werden

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der zusätzlichen Versicherungen.

Wie oft sollte ich meine Versicherung erneuern?

Wir empfehlen all unseren Kunden eine jährliche Prüfung der Versicherungspolizze, da sich der Markt stetig verändert und die Versicherungsbedingungen an die gängigen Standards angepasst werden sollten.

Übermitteln Sie uns noch heute Ihre Polizzen damit wir diese analysieren und Ihnen eine Optimierung Ihrer Verträge übermitteln können. Zur Polizzenanalyse.

Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

Um die Versicherung zu wechseln, muss der bestehende Versicherungsvertrag vorerst geprüft werden. Wir analysieren jederzeit kostenlos Ihren Vertrag und zeigen Ihnen Ihre Optionen oder einer Kündigung auf. Wichtig ist dabei, die jeweilige Kündigungsfrist zu wahren. Damit nach Ende der Vertragslaufzeit keine Deckungslücke entsteht, muss zeitgerecht ein neuer Vertrag bei der gewünschten Versicherung abgeschlossen werden. Hierzu sollten mindestens drei Angebote eingeholt und die Tarife bzw. Deckungsumfänge samt Prämienvorschlägen miteinander verglichen werden.

Was ist die Versicherungssumme und wie berechnet sich diese?

Um nicht erst im Schadenfall den Wert und damit die Richtigkeit der Versicherungssumme festzustellen, empfiehlt es sich, bei Wohngebäuden alle 10 Jahre ein Neubauwertgutachten durch einen unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellen zu lassen. Damit kann sich die Versicherung nicht auf die Unrichtigkeit der Versicherungssumme berufen und eine etwaige Unterversicherung einwenden. Auch wird die Haftung übertragen, da der Sachverständige für sein Gutachten haftet. Im Abstand von 10 Jahren sind bei Mehrfamilienwohnhäusern die Versicherer in der Regel bereit, die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu übernehmen.