Online Schadenmeldung

Melden Sie uns Ihren Schaden ganz einfach online. Alle benötigten Felder auswählen und abschicken. Die
Versicherungsmaklerkanzlei SCHINNER erledigt die Schadenmeldung einfach und unkompliziert.

Schadenmeldungsformular

Erledigen Sie die Schadenmeldung einfach mit unserem Formular. Füllen Sie alle Felder aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Kontaktdaten


Versichters Risiko

Schaden bitte nur intern prüfen und Rückmeldung geben.

Geschäftszeiten

Mo. – Do. 08:00 – 16:00
Fr. 08:00 – 13:00

Telefonische Schadenmeldung

Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns einfach während unserer Geschäftszeiten an. Wir beraten Sie gerne am Telefon und besprechen mit Ihnen detailliert das weitere Vorgehen.

Rückruf anfordern

Gerne können Sie auch einen Rückruf anfordern. Wir werden Sie dann schnellstmöglich innerhalb unserer Geschäftszeiten zurückrufen.

Schadenmeldung per E-Mail

Melden Sie uns Ihren Schaden einfach und unkompliziert einfach per E-Mail an folgende Adresse:

FAQ

Häufig gestellte Fragen auf die Sie die Antworten wissen sollten.

Warum fragen wir nach der voraussichtlichen Schadenhöhe?

Die Schadenhöhe dient der Versicherung, den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen. In Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Schadens wird entschieden, ob eine Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Ihre Angaben zur Schadenhöhe helfen uns, den Schaden besser einzuschätzen. Wenn sich in weiterer Folge die Schadenhöhe vergrößert oder verkleinert, hat dies natürlich keine rechtlichen Konsequenzen für Sie.

Welche Obliegenheiten habe ich als Versicherungsnehmer?

Vor dem Schadenfall bin ich als Versicherungsnehmer für die Instandhaltung verantwortlich.
Nach einem Schadenfall habe ich dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden minimiert wird, ich muss den Schaden unverzüglich melden und ich muss bei der Aufklärung des Schaden mitwirken. Ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Wann muss ich einen Schaden melden?

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Bitte melden Sie uns diesen Schaden, sobald Sie Kenntnis von einem Schaden erlangen.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Schaden gedeckt ist bzw. unter welche Sparte der Schaden fällt. Kann ich den Schaden trotzdem melden?

Ja, natürlich können Sie uns den Schaden auch melden, wenn Sie unsicher sind, ob ein versichertes Schadenereignis vorliegt bzw. unter welche Versicherungssparte der Schaden fällt. Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsprüfung und veranlassen bei  Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Bitte informieren Sie uns, falls Sie lediglich eine Information zum Versicherungsschutz wünschen.

Ich habe eine Deckungsablehnung von der Versicherung erhalten. Was kann ich tun?

Gerne prüfen wir für Sie Deckungsablehnungen, die Sie von der Versicherung erhalten haben. Auch wenn Sie sich bei einer (teilweisen) Kostenfreigabe unsicher sind, können Sie bei uns eine zweite Meinung einholen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular für die Kontaktaufnahme oder nutzen Sie unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.