Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr kann es schnell passieren, dass gegen Sie Schadenersatzforderungen von Dritten gestellt werden. Denn auf einer Baustelle haften Sie als Bauherr für alle Schäden, welche an der Gesundheit anderer oder durch Unglücke an fremdem Besitz entstehen. Das finanzielle Ausmaß solcher Schadenersatzforderungen kann unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Wird z.B. ein Mitarbeiter schwer verletzt, sodass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, müssen Sie als Bauherr ein Leben lang für den Verdienstausfall aufkommen. Ebenso ist es Aufgabe des Versicherers, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Gegen oben genannte Risken sollten Sie sich unbedingt mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wappnen.

Deckungen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Beispiele für entstandene Schäden, die mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt sind
  • Arbeiter stürzt von einem Gerüst und bricht sich den Arm.
  • Kind fällt in ungesicherten Schacht und verletzt sich.
  • Besucher stürzt bei Rohbaubesichtigung aufgrund eines mangelhaften Treppengeländers herunter.
  • Passant kommt zu Sturz aufgrund Baumaterialablagerung.
  • Herabfallender Ziegel beschädigt parkendes Fahrzeug.
  • Ihre Bautätigkeiten führen zu Beschädigungen eines benachbarten Gebäudes.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was kann man versichern?

Sämtliche Hochbauten inkl. Abbrucharbeiten und Keller/Tiefgaragen (max. 2 Tiefgeschoße) sind mitversicherbar.

Welche Bauten sind nicht oder nur nach gesonderter Vereinbarung versicherbar?

Nicht versichert sind (bzw. nur nach gesonderter Vereinbarung):

  • Neubauten mit mehr als 2 Untergeschoßen
  • Errichtung von Tiefgaragen alleine
  • Bauvorhaben in starker Hanglage (Neigung > 40%)
  • Kernsanierungen, wenn das Gebäude bis auf die tragenden Strukturen, wie etwa Fundamente, tragende Wände und Decken, zurückgebaut wird und diese ggf. instand gesetzt werden, sowie bei baulichen Maßnahmen, bei denen das gesamte Gebäude (außer der Fassade) abgetragen wird
  • Umbauten/Neubauten im Nahbereich von Bahn oder U-Bahn

Wer gilt als Bauherr?

Natürliche oder juristische Personen, in deren Auftrag ein Bauwerk errichtet bzw. ausgeführt wird.

Welche Punkte werden zur Offerteinholung benötigt?

  • Kurze, aussagekräftige Baubeschreibung
  • Bauherr/Versicherungsnehmer
  • Nettobauproduktionswert
  • Baubeginn
  • Bauende

Welche Faktoren beeinflussen die Prämiengestaltung?

Neben den Nettobauproduktionskosten als Basis für die Prämienkalkulation sind noch mehrere Parameter ausschlaggebend. Welcher Prämiensatz aufgrund der Gefahrensituation anzusetzen ist, ist u.a. abhängig davon, ob eine Bautätigkeit auf offener Wiese, als Baulückenverbauung oder ein Dachgeschoßausbau stattfindet

Oft gelten gewisse Prämien nur in Kombination mit einer Bauwesenversicherung, da sonst mit einem Zuschlag zu rechnen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen im Zuge von Bautätigkeiten den Abschluss einer Bauwesenversicherung. Ebenso ist bei Neubauten eine prämienfreie Rohbauversicherung unerlässlich, um sicherstellen zu können, dass keine Deckungslücken entstehen und ein optimaler Deckungsumfang gewährleistet wird.