Bauwesenversicherung
Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung, die den Bauherren oder den Bauunternehmer gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden schützt. Auch bei bester Planung und Ausführung können unvorhersehbare Ereignisse zu Schäden führen und daher ist es von Vorteil, gegen diese Risiken abgesichert zu sein.
Die Bauwesenversicherung wird auch gerne als „Kaskoversicherung der Bauprojektversicherungen“ betitelt.
Schadenbeispiele für die Bauwesenversicherung
- Dachbeschädigung durch Sturm bzw. Unwetter
- Schäden an Bauleistungen durch unbekannte Täter (Vandalismus)
- Verschütten der Baugrube (z.B. Böschungseinbruch)
- Brand durch Schweißarbeiten
- Setzungsschaden aufgrund unbekannter Inhomogenität des Bodens
- Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile (Heizkörper, Armaturen, etc.)
- Deckeneinsturz aufgrund Fehler in der statischen Berechnung
- Austretendes Wasser aus undichten Rohrleitungen beschädigt Parkettböden
Deckungserweiterung
Folgende Deckungserweiterungen bieten wir in unserem Rahmenpaket an:
- 20% Vorsorgeversicherung
- Diebstahl an nicht fix mit dem Bauwerk verbundenen Sachen, sofern in ordnungsgemäß verschlossenen Räumlichkeiten gelagert
- Kriegsrelikte
- Forcierungskosten
- bestehender Altbestand gegen Ganz-/Teileinsturz
- Bauherren – Betriebsunterbrechung
- Extended Maintenance
- Erdbeben & Muren
- Gewässerrisiko
- Baugebundene Installationen
- Schadenverhütungskosten
Unbedingt notwendig ist im Zuge von Bautätigkeiten der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Ebenso ist bei Neubauten eine prämienfreie Rohbauversicherung unerlässlich, um sicherstellen zu können, dass keine Deckungslücken entstehen und ein optimaler Deckungsumfang gewährleistet wird.
FAQ
Wer gilt als Bauherr und wer als Bauunternehmer bzw. Bauträger?
Als Bauherr gelten natürliche oder juristische Personen, in deren Auftrag ein Bauwerk errichtet bzw. ausgeführt wird.
Als Bauunternehmer bzw. Bauträger gilt ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb herstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum sowohl am Grundstück (oder grundstücksgleichen Recht) als auch am darauf erstellten Gebäude verschafft.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Schäden, die beispielsweise durch
- Blitzschlag
- Diebstahl
- Einbruch
- Explosion
- Feuer
- Lawinen
- Muren
- Sturm
am Rohbau entstehen.