INDUSTRIE
D&O Deckungen nach neuesten Erkenntnissen
Es müssen nicht Libro, Yline , BAWAG, MEL, HYPO Alpe Adria oder die Bank Burgenland
etc. sein! Geschäftsführer,
Vorstände und Aufsichtsräte sind durch die Änderungen im AG- und GmbH-Gesetz
seit 1. 1. 2002 einer verschärften Haftung unterzogen. Begeht ein Organ in
Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung und entsteht daraus ein
Vermögensschaden, kann sich daraus ein Anspruch ergeben, für den unter Umständen
mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss. Im Rahmen
einer D&O-Versicherung ist es möglich, diese Risiken zu versichern. Die
D&O-Versicherung leistet nach Prüfung der Haftung Schadenersatz bis zur
vereinbarten Versicherungssumme, übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter
Ansprüche und die Übernahme der Verfahrenskosten.
Die Haftung der Gesellschaftsorgane lässt sich hinsichtlich des Anspruchstellers
in eine Außen- und Innenhaftung klassifizieren. Die Außenhaftung umfasst die
Verantwortlichkeit der Organe gegenüber sämtlichen Personen. Ein Kernbereich ist
die Haftung aus unerlaubter Handlung.
Die Innenhaftung hingegen betrifft die Verantwortlichkeit der Organe gegenüber
der eigenen Gesellschaft.