INDUSTRIE
D&O Deckungen nach neuesten Erkenntnissen

Es müssen nicht Libro, Yline , BAWAG, MEL, HYPO Alpe Adria oder die Bank Burgenland etc. sein! Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind durch die Änderungen im AG- und GmbH-Gesetz seit 1. 1. 2002 einer verschärften Haftung unterzogen. Begeht ein Organ in Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung und entsteht daraus ein Vermögensschaden, kann sich daraus ein Anspruch ergeben, für den unter Umständen mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss. Im Rahmen einer D&O-Versicherung ist es möglich, diese Risiken zu versichern. Die D&O-Versicherung leistet nach Prüfung der Haftung Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme, übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und die Übernahme der Verfahrenskosten.

Die Haftung der Gesellschaftsorgane lässt sich hinsichtlich des Anspruchstellers in eine Außen- und Innenhaftung klassifizieren. Die Außenhaftung umfasst die Verantwortlichkeit der Organe gegenüber sämtlichen Personen. Ein Kernbereich ist die Haftung aus unerlaubter Handlung.
Die Innenhaftung hingegen betrifft die Verantwortlichkeit der Organe gegenüber der eigenen Gesellschaft.