Beratung der Industrie

Allgemein   Punkt  Holdings & Stiftungen  

Allgemein

nach oben

Holdings & Stiftungen

Erstellen von Versicherungsbedingungen

Mit einheitlichen Versicherungsbedingungen ist es seit der Deregulierung des Marktes vorbei. Jede Gesellschaft entwickelt eigene Bedingungen bzw. Vertragsinhalte. Ihr Vorteil: Auch renommierte Versicherungsmakler können international übliche und für den Einzelfall spezielle Bedingungen in Verträge einbringen. Das bedeutet mehr Sicherheit und eine präzisere Risikoanalyse für den Kunden.

Reduktion von Kosten

Nicht nur die niedrige Prämie zählt: Eine Möglichkeit zur Kostensenkung liegt auch in Vertragsinhalten oder in der Bewertung des versicherten Gegenstandes. Unsere Aufgabe ist es den besten Mix für Sie zu erarbeiten und z. B. eine Unterversicherung - genauso wie eine überteuerte Prämie - auszuschließen.

Optimierung der Selbstbehalte

Selbstbehalte reduzieren Prämien, das ist gängige Meinung. Aber Vorsicht: Risiken, die die Geschäftsbilanz eines Jahres jedenfalls in Unordnung bringen könnten, müssen auf alle Fälle versichert sein.

Umfassende Deckungsarten

Individuelle Bedingungen und Zusatzklauseln sind vereinbar. Demonstrativ seien folgende Klauseln angeführt:

Ohne qualifizierte Beratung kann das "Herumpfuschen" in Verträgen in Schadensfällen aber teuer werden. Vertragsänderungen sollten jedenfalls eine Risikoanalyse und die qualifizierte Beratung eines Versicherungsmaklers vorangehen.

Rückvergütung bei geringer Schadensfrequenz

Prämienreduktionen während Vertragslaufzeiten gibt es kaum. Bei einem guten Schadensatz besteht aber immer die Chance für die Zukunft und bei geringen Schadensätzen (unter 70%) einen Schadenfreiheitsrabatt zu vereinbaren. Ihr Versicherungsmakler hat als unabhängiger Partner der Versicherungen den besten Stand bei Verhandlungen.

D&O-Deckung nach neuesten Erkenntnissen

Es muß nicht Libro, Yline oder die Bank Burgenland sein! Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind durch die Änderungen im AG- und GmbH-Gesetz seit 1. 1. 2002 einer verschärften Haftung unterzogen. Begeht ein Organ in Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung und entsteht daraus ein Vermögensschaden, kann sich daraus ein Anspruch ergeben, für den unter Umständen mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe gehaftet wird. Im Rahmen einer D&O-Versicherung ist es möglich diese Risiken zu versichern. Die D&O-Versicherung leistet nach Prüfung der Haftung Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme, übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und auch die Übernahme der Verfahrenskosten.

Rückvergütung für Vertragserrichtung und Schadensbearbeitung

Internationale Holdings und Konzerne verfügen über eigene Konzessionen des Versicherungsmaklergewerbes, manche weltweit tätigen Konzerne sogar über eigene Versicherungsgesellschaften (Captives) und Rückversicherungsunternehmungen. Diese Einrichtungen kosten jedoch in der Regel auf Grund des erforderlichen qualifizierten Personals soviel, dass der Ertrag eher bescheiden bleibt. Es empfiehlt sich daher, das Eingehen einer Kooperation mit einem Versicherungsberater oder einem Versicherungsmakler, welcher entsprechend der Größe der Geschäftsfelder bereit ist, einen Teil seiner Courtage für die gemeinsame Vertragserrichtung und Schadenbearbeitung zu überlassen.

Subsidiärdeckung für eigenständige Rechtspersönlichkeiten

Holdings, Stiftungen und Körperschaften verfügen über nachgelagerte eigenständige Rechtspersönlichkeiten, deren Vorstände und Geschäftsführer im eigenständigen Bereich Versicherungsverträge abschließen. Es bietet sich daher an, dass die Dachgesellschaft Konditionsdifferenzversicherungen oder Subsidiärdeckungen für jenen Fall abschließt, in dem der Haftungsumfang bei den Tochterunternehmungen die Anforderungen der Holdings, Stiftungen oder Körperschaften nicht voll entspricht.

Konditionsdifferenz zu Konzernpolizzen

Bei internationalen Konzernen ist es üblich, dass Versicherungen mit hohen Selbstbehalten und eingeschränkten Deckungen abgeschlossen werden. Die Gefahr dabei: Der kleine nationale nachgeordnete Betrieb geht wegen der geringeren Kapitalausstattung mit dieser Versicherungsform ein großes Risiko ein. Geschäftsführer sind daher verpflichtet, entsprechende Konditionsdifferenzversicherungen abzuschließen, um den Fortbestand der von ihnen geleiteten Unternehmen nicht zu gefährden.

nach oben
Für konkrete Anlassfälle wenden Sie sich bitte direkt an uns!
versicherung@schinner.at