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Vorsorgekonzept für Firmen und Manager

D&O-Deckung nach neuesten Erkenntnissen

Es muß nicht Libro, Yline oder die Bank Burgenland sein! Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind durch die Änderungen im AG- und GmbH-Gesetz seit 1. 1. 2002 einer verschärften Haftung unterzogen. Begeht ein Organ in Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung und entsteht daraus ein Vermögensschaden, kann sich daraus ein Anspruch ergeben, für den unter Umständen mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe gehaftet wird. Im Rahmen einer D&O-Versicherung ist es möglich diese Risiken zu versichern. Die D&O-Versicherung leistet nach Prüfung der Haftung Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme, übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und auch die Übernahme der Verfahrenskosten.

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Bedarfsanalyse für freiberuflich Tätige

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Havariekommissar für Spediteure, Frächter und Lagerhäuser

Die Transportwirtschaft ist einem objektiv hohen Risiko unterworfen, da jeder Transport aus unzähligen Improvisationen besteht. Es beginnt bei der Verpackung, betrifft jeden Be- und Entladevorgang, jede Art des Verstauens und sämtliche Transportwege. Aufgabe des Havariekommissars ist es nicht, den Schaden zu verhindern - dafür gibt es internationale Institutionen, die den großen Versicherungskonzernen angeschlossen sind - sondern die exakte Feststellung bereits eingetretener Schäden. Auftraggeber sind in der Regel die Versicherungsgesellschaften, die sich erfahrener Persönlichkeiten bedienen, um festzustellen, wo der Schaden eingetreten ist und wodurch dieser verursacht wurde und um nachfolgende Regresse wahrnehmen zu können. Bedient sich nun ein Frachtführer eines anerkannten Havariekommissars, so wird auch der Schadensreferent bei einer klar formulierten Schadensmeldung rascher und problemloser liquidieren können.

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Gerichte

Zur Begutachtung im Rechtsstreit bedienen sich die Gerichte erfahrener Praktiker aus allen Wirtschaftskreisen und Wissensgebieten, die vom Präsidenten des Handelsgerichtes als allgemein beeidete Sachverständige angelobt werden.

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Für konkrete Anlassfälle wenden Sie sich bitte direkt an uns!
versicherung@schinner.at